Montag, 5. Januar 2015

Überraschung!

Eine Meldung aus dem Jahre 2005. Der Ei war hart

Ich frage mich, was passiert wäre, wenn der Vater allein mit den Kindern zu Hause geblieben wäre?


Damals, im Jahre 2005, gab es offensichtlich noch keine solche ärztliche Leitfäden, wie heute. Unter "Zwischen Verletzung und Misshandlung differenzieren" findet mann auf Seite 20 die wertvollen Hinweise:
Unfallbedingte Verletzungen, d.h. akzidentelle Verletzungen, im Kindesalter finden sich meist über knöchernen Vorsprüngen, mit denen Kinder an Gegenstände oder Flächen stoßen. Dagegen sind Verletzungen an untypischen und bei Stürzen selten betroffenen Lokalisationen verdächtig und weisen eher auf eine Misshandlung hin: Ohren, Kieferwinkel / Mastoid, Wangen, Oberlippe, Lippenbändchen, Schulter / Oberarme (symmetrisch), Unterarme ventral (Parierseite), Handrücken, Brustbereich, Bauch, Rücken, Gesäß, Genitale, Ober- und Unterschenkel dorsal, Fußrücken. Wichtig ist, dass Verletzungen auf ihre Plausibilität überprüft werden. Die Begleitumstände, wie z. B. die Beschaffenheit eines Untergrundes, die Art der Bekleidung oder eine mögliche Fallhöhe müssen erfragt und die Befunde im Zusammenhang interpretiert werden. Ferner sollte gezielt die ethnische Zugehörigkeit erfragt werden, um Hinweise auf bestimmte Hautbefunde (insbesondere) im Bereich der unteren Rückenpartie, über dem Steißbein oder des Gesäßes (Mongolenfleck) sowie mögliche volksheilkundliche Praktiken als Differentialdiagnose auszuschließen.
Betrachte ich mir das Bild weiter oben, so müsste Mami einige unangenehme Fragen beantworten, um zumindest den Mongolenfleck auszuschliessen.

Auf Seite 21 dieses Leitfadens finden wir unter "Augenverletzungen" die Information:
Flächenhafte Einblutungen hingegen sprechen für eine direkte stumpfe Gewalteinwirkung (Schlag).
Sehe ich mir das Bild oben an, so kommen mir erhebliche Zweifeln an der Darstellung der Mutter, oder?

Allerdings habe ich auch erhebliche Zweifel, dass dem Kind das z. B. hier zur Verfügung stehende Netzwerk tatsächlich hilfreich zur Seite stehen wird?
Das System helfe nicht den Menschen, sondern sich selbst.
Das kann doch nicht sein, oder? Staatliche Stellen machen doch nie so etwas.

Da setzen sich doch Organisationen ein, die zu unterschiedlichen staatlichen Gewalten gehören, wie z. B. das "Amtsgericht Landshut" (Judikative) und die "Polizeiinspektion Landshut" (Exekutive), zusammen mit den Jugendämtern, die bis 1952 dem Innenministerium gehörten. Mit vereinten Kräften setzen sie sich für das nie gesichtete Kindeswohl ein.

Wenn sich also so viele Experten einsetzen, dann kann nur Gutes dabei rauskommen, wie wir aus diesem hinlänglich bekannten Verfahren wissen.

Warum habe ich den Eindruck, dass ich jedesmal wenn ich eine Nachricht lese, sofort deren Wahrheitsgehalt überprüfen sollte? Und zwar nach allen Seiten. Mit anderen Worten, mann sollte immer die Ermittlungsarbeit durchführen, die von den Journalisten nicht durchgeführt wird.

Begibt mann sich auf der Suche nach Zusatzinformationen, dann springen einem sofort solche Informationen ins Auge, die "belegen", dass die Kindesmisshandlungen in Zukunft endlich beeinflusst werden:
Da freuen sich die Kinder
August 2013: § 294a SGB V endlich "gekippt" - keine Mitteilungspflicht mehr bei Kinderschutzfällen!
Bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs oder einer Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen sein können, besteht keine Mitteilungspflicht nach Satz 1.
Die Krankenkassen sind also aus der Mitsprache bei den Kosten der Massnahmen zum "Kindeswohl" raus!

Ja, diesem Verein steht nur das Kindeswohl im Sinn! Die Meldung davor lautete:
Kinderschutz im OPS 2013
Nach langen und zähen Bemühungen der Ag KiM (genauer gesagt: Kollege Ingo Franke!) und der GKind (Frau Lutterbüse!) ist es endlich gelungen, eine Zusatzziffer im neuen OPS 2013 zu verankern!! Wenn auch noch nicht erlöswirksam, so hoffentlich doch ein Einstieg in eine Finanzierung des zeit- und ressourcenintensiven Umagng mit Kindeswohlgefährdungen in Kliniken.
Der KSG-Leitfaden lässt uns erahnen, was das bedeutet (Kinderschutz OPS 1-945, Komplexe Diagnostik):
Mindestmerkmale:
Multiprofessionelles Team (Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Fachkräfte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie). Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen erbracht:
  • Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)
  • Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung
  • Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen
  • Durchführung von mindestens einer Fallbesprechung mit mindestens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation
  • Ggf. Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe
Da kann so ein Überraschungs-Ei sauteuer werden.

Mann sollte lieber den Fernseher ausschalten.

Auch ein beherzter Wurf des Fernsehers aus dem Fenster, käme für die betroffene Familie wesentlich billiger, als der Besuch einer mindestens-30-Minuten-Fachkonferenz-von-mindestens-3-Fachdisziplinen mit anschliessenden "Hilfemassnahmen" der Jugendhilfe!