Samstag, 27. Dezember 2014

Juristisches Fundstück: Frauen-Vertreter kann kein Mann sein!

Ein Richter am Berliner Amtsgericht wollte partout Frauenvertreter werden (Fall aus dem Jahre 2012). Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Fehlen des aktiven und passiven Wahlrechts für Männer, gemäß Landesgleichstellungsgesetz, nicht gegen höherrangiges Recht verstossen würde. Das Urteil in voller Länge steht hier.

Für die Uneingeweihten Voll-Juristen:
Art. 3, III GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden. ..
Ich muss immer wieder feststellen, dass die deutsche Sprache, eine sehr schwere Sprache ist, insbesondere für Juristen. Wie ist es sonst erklärbar, dass diese Voll-Juristen ein geschlagenes Jahrzehnt, die DISKRIMINIERUNG von Väter nicht ehelicher Kinder nicht erkennen konnten?

Fall Zaunegger, §1626 a BGB, alte Fassung.

Da aber auch der Richter, der vor dem AG Berlin für seine Gleichberechtigung geklagt, sein Anliegen nicht mehr weiter verfolgt hatte, muss ich mich fragen, ob das Rechtverständnis unserer männlicher Juristen noch in Ordnung ist?

Es gibt da sicherlich einige löbliche Ausnahmen, wie z. B. hier oder hier.

Aber, wie mann weiss, Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein Bund Deutscher Juristen, der ein Gegengewicht zum feministischen, also verfassungswidrigen Deutschen Juristinnenbund bilden würde, gibt es nicht.